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   BGH, 30.06.1977 - III ZR 136/75   

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https://dejure.org/1977,5067
BGH, 30.06.1977 - III ZR 136/75 (https://dejure.org/1977,5067)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1977 - III ZR 136/75 (https://dejure.org/1977,5067)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1977 - III ZR 136/75 (https://dejure.org/1977,5067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Freistellung von einer Darlehensverbindlichkeit - Abschluss einer bindenden Vereinbarung - Feststellung der Begründung einer Freistellungsverpflichtung im Wege der Auslegung der Vereinbarung - Verteilung von Bürgschaften unter Eheleuten - Fortbestehen von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 30.06.1977 - III ZR 136/75
    Da die zur Auslegung erforderlichen Feststellungen vollständig getroffen worden sind, kann der erkennende Senat sie anstelle des an sich dazu berufenen Tatrichters vornehmen (BGHZ 65, 107, 112 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54

    Ostenteignung

    Auszug aus BGH, 30.06.1977 - III ZR 136/75
    Ihn treffen daher die Kosten des Rechtsstreits nach § 91 ZPO (BGHZ 23, 333, 340).
  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 187/62
    Auszug aus BGH, 30.06.1977 - III ZR 136/75
    Denn die Klagforderung hat bis zu der die Erledigung begründenden unbestrittenen Zahlung des Beklagten an die Gewerbebank bestanden(vgl. BGH LM ZPO § 91 a Nr. 21 = NJW 1965, 537).
  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 118/76

    Fluchthilfeverträge

    Das festzustellen, ist das Revisionsgericht in der Lage, weil das Berufungsgericht in diesem Punkt eine Auslegung des Vertrages unterlassen hat (BGHZ 65, 107, 112; Senatsurteil v. 30. Juni 1977 - III ZR 136/75 - S. 10).
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